Das beschränkt gültige Funkbetriebszeugnis (Short Range Certificate - SRC) ist ein international gültiges Funkzeugnis. Es wird benötigt, um am weltweiten Seenot- und Sicherheitsfunksystem (GMDSS) und am Sprechfunk auf See teilnehmen zu können. Nach Übergang der Prüfungshoheit auf die Verbände ist dieses Zeugnis der Nachfolger des UKW-Betriebszeugnisses I. Ab dem 01.01.2008 ist das Funkbetriebszeugnis SRC Voraussetzung für den Sportküstenschifferschein (SKS).
Informationen über die Teilnahme am Seefunkdienst [RegTP] gibt es bei der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) in Hamburg. Eine Seefunkstelle anmelden [Reg TP] kann man dort auch.
Der Prüfungsausschuss Rhein-Ruhr hält für Funkprüfungen die Geräte
ICOM M503 / DS 100 und die Anlage DEBEG 3817 vor. grundsätzlich wird an dem Funkgerät geprüft mit dem der Kusr absolviert wurde. Die Geräte oder Simulationen gibt es im Fachhandel.
Voraussetzungen:
Die Unterlagen müssen spätestens 14 Tage vor der Prüfung unter Angabe eines verbindlichen Prüfungstermins beim Prüfungsausschuss vorliegen, ferner müssen die Gebühren bezahlt sein.
Prüfungsgebühren: Die Prüfungsgebühr setzt sich aus einer Gebühr für die Anmeldung, für die theoretische und praktische Prüfung sowie die Ausstellung des Funkzeugnisses zusammen. Dazu nach Aufwand die jeweiligen Kosten für die Bereitstellung der Prüfungsräume und Reisekosten der Prüfer.
Die Prüfungsgebühren betragen derzeit 75 Euro. Bei Wiederholung ist der Betrag geringer.
Übungssoftware unter www.tim-koester.de