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Funk

ab der Saison 2010 ist in den Niederlanden das Sprechfunkzeugnis erforderlich !

bis zu den Waddeninseln, Texel, Vlieland, Terschelling durch die Waddenzee über den Oever oder Kornwerd das UBI,
ab Übergang zur Nordsee, Amsterdam, Seeschiffahrtskanal das SRC

Der Skipper muss das passende Funkzeugniss haben !!!

Es reicht nicht mehr aus, wenn ein Mitglied der Crew den Funkschein hat.

Die niederländischen Behörden werden Kontrollen durchführen, die in aller Regel das Bezahlen von Bussgeld bedeuten.

Diejenigen, die über kein Funksprechzeugnis verfügen, können dennoch segeln gehen. Wir haben da eine Lösung für. bis 12 m Schiffslänge !

Sicher kann man sich auch mit einem Mobiltelefon auf den niederländischen Gewässer verständigen. Um mit seiner Familie Kontakt zu halten sicher kein Problem. sicher aber nicht als Ersatz für ein Funkgerät !

Um aber den Hafen anzurufen, nach einem Liegeplatz zu fragen, um sich das lästige Vorfahren zum Meldesteiger zu ersparen, die Schleuse zu rufen, um zu erfragen, wann diese wieder öffnet. Ihr sichtet einen treibenden Gegenstand im Wasser von dem Gefahr für die Schifffahrt ausgeht und könnt umgehend Meldung machen und und und. es gibt vielfältige Möglichkeiten, wo ein Funkgerät den Wassersport deutlich erleichtert und sicher macht.

Im Notfall ist und bleibt ein Funkgerät unverzichtbar. werden doch über weite Entfernungen Verständigungen möglich mit der Rettung. per DSC können sicher Mitteilungen übermittelt werden, die der Rettung das Aufsuchen des Havaristen zu erleichtern. Die Position des Havaristen wird direkt mit übertragen.

Für welches Gebiet benötige ich welches Funkzeugnis ?

UBI (UKW Sprechfunkzeugnis für den Binnenfunk)

Für alle Binnenreviere in Europa benötigt man das UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenfunk, kurz UBI genannt. 

Es wird benötigt, um am Sprechfunk auf Binnenwasserstraßen teilnehmen zu können. Nach Übergang der Prüfungshoheit auf die Verbände ist dieses Zeugnis der Nachfolger des UKW-Sprechfunkzeugnisses. Zum Benutzen einer Schiffsfunkstelle benötigen Sie ein UKW-Gerät mit ATIS-Modul (Automatic Transmitter Identification System). Dadurch kann eine Funkstelle beim Loslassen der Sprechtaste identifiziert werden. Eine Anmeldung [RegTP] von Sportbooten mit See- und Binnenschifffahrtsfunk erfolgt bei der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) in Hamburg.

SRC (Short Range Certificate)

Für alle anderen Gebiete, wie entlang der meisten nördlichen europäischen Küsten, Nordsee, Ostsee, im Mittelmeer benötigt man das Short Range Certificate für den Seefunk, kurz SRC genannt.

Das beschränkt gültige Funkbetriebszeugnis (Short Range Certificate - SRC) ist ein international gültiges Funkzeugnis. Es wird benötigt, um am weltweiten Seenot- und Sicherheitsfunksystem (GMDSS) und am Sprechfunk auf See teilnehmen zu können. Nach Übergang der Prüfungshoheit auf die Verbände ist dieses Zeugnis der Nachfolger des UKW-Betriebszeugnisses I. Ab dem 01.01.2008 ist das Funkbetriebszeugnis SRC Voraussetzung für den Sportküstenschifferschein (SKS)

Dieser Seefunk von Schiff zu Schiff und zu Küstenfunkstellen in den so genannten A 1 Gebieten kann mit dem SRC Short Range Certificate abgewickelt werden. Wer noch über ein altes Funksprechzeugniss verfügt, sollte dies umschreiben lassen.  

 

Alle Medien, wie yacht, segeln, palstek, seglermagazin uvm stellen alle Funkzeugnisse vor, zeigen die gesetzlichen Bestimmungen auf und geben Tipps für die Prüfung für das UBI und das SRC oder LRC

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